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04.03.10

Anfrage:



 

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04.03.10

 

Für den öffentlichen Teil der Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss am 25.02.2010

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Fuhrmann,

nach Informationen der SPD-Fraktion hat Herr Regierungspräsident Diegel einen deutlich konsequenteren Umgang der Bezirksregierung mit Kommunen im Nothaushalt angekündigt, so z.B. anlässlich eines Interviews in der Westfälischen Rundschau vom 15.01.2010 (siehe Kopie anbei).

Hieraus ergeben sich für die SPD-Fraktion die nachfolgenden Fragen, um deren Beantwortung wir Sie im kommenden Haupt- und Finanzausschuss bitten.

Neben beamtenrechtlichen Konsequenzen für die Bürgermeister bei Nichteinhaltung gesetzlicher Pflichten fordert Herr Regierungspräsident Diegel besonders die Kommunen im Nothaushalt auf, künftig (Zitat aus dem WR-Artikel) „wie alle vernünftigen Privat- und Kaufleute … nur noch das auszugeben, was sie auch einnähmen“.

Frage 1:
Wie gedenken Sie diese klare Vorgabe des Regierungspräsidenten umzusetzen?

Frage 2:
Welche Auswirkungen hat die Umsetzung dieser Forderung auf den aktuellen Haushalt 2010?


Eine Kommune, die (Zitat aus dem WR-Artikel) „sich einem Sparkurs versage, müsse damit rechnen, geförderte Projekte nicht genehmigt zu bekommen“.

Frage 3:
Ist der aktuelle „Sparkurs“ der Stadt Bad Berleburg mit einem nicht genehmigungsfähigen Haushaltssicherungskonzept und angesichts der mittelfristig drohenden Überschuldung der Kommune von der Bezirksregierung akzeptiert?
 

Frage 4:
Falls die Bezirksregierung den „Sparkurs“ der Stadt Bad Berleburg nicht akzeptiert, welche aktuellen Förderungen durch Bezirksregierung oder Landesregierung sind hierdurch nach Ihrer Meinung in Gefahr, z.B. bzgl. der geplanten Projekte zur Regionale 2013?

Laut Herrn Regierungspräsident Diegel ist unbestritten, dass die Kommunen durch den vielfachen Bruch des Konnexitätsprinzips von Seiten des Bundes und Landes stark belastet werden. Herr Regierungspräsident Diegel vertritt jedoch offenbar die Meinung, dass dieser von der Landes- und Bundregierung begangene Rechtsbruch des Artikel 104a des Grundgesetzes absehbar gewesen sei, so dass die Kommunen hierauf hätten reagieren müssen.

Frage 5:
Welche zusätzlichen Belastungen trägt die Stadt Bad Berleburg inkl. entsprechender Anteile der Kreisumlage, die bei Anwendung des Konnexitätsprinzips eigentlich von Bund und Land zu übernehmen wären?

(Wir bitten hier nach Möglichkeit auch um Darstellung der finanziellen Größenordnung.)

Frage 6:
Falls solche zusätzlichen Lasten von der Stadt Bad Berleburg getragen werden, warum ist dies nicht im Vorfeld - entsprechend des Vorwurfs des Herrn Regierungspräsidenten Diegel - von der Verwaltung vorausgesehen worden, und warum wurde hierauf nicht reagiert?

In dem angefügten Artikel der Westfälischen Rundschau vom 15.01.2010 ist mehrfach davon die Rede, dass die Bezirksregierung mit eigenen Haushaltsexperten gemeinsam mit den Kommunen ein Konsolidierungskonzept erarbeitet, sofern die Kommune dies wünscht.

Frage 7:
Haben Sie aufgrund der extrem kritischen finanziellen Situation der Stadt Bad Berleburg bereits konkret auf das Hilfsangebot der Bezirksregierung reagiert?
Falls ja, mit welchem Ergebnis?

Laut Aussage des Regierungspräsidenten Diegel sind die Chancen für eine Gemeindefinanzreform mit einer verlässlicheren Finanzierungsgrundlage gering.

Frage 8:
Wie beurteilen Sie die weitere Entwicklung des Haushalts der Stadt Bad Berleburg, sofern sich die CDU-FDP geführte Landes- bzw. Bundesregierung weiterhin einer solchen Gemeindefinanzreform verweigert?
(Wir verweisen bei dieser Frage ausdrücklich auf Seite 5 der Haushaltsrede des Ersten Beigeordneten und Kämmerers vom 14.12.2009.)

Frage 9:
Welche generellen Auswirkungen erwarten Sie für Bad Berleburg aufgrund des angekündigten härteren Durchgreifens des Regierungspräsidenten?

 

Mit freundlichem Gruß


Bernd Weide